Punzierungskunde

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Die einheitliche Kennzeichnung des Feingehalts wurde in Deutschland ab dem 1. Januar 1888 eingeführt. Grundlage bildet das "Gesetz über den Feingehalt der Gold und Silberwaren" vom 16. Juli 1884.

Danach werden Gold- und Silberwaren in Schmuck und Gerät unterschieden

Uhrgehäuse werden Gerät zugerechnet. Schmuck darf im Gegensatz zu Gerät in jedem Feingehalt angeboten und gestempelt werden.

Mit dem Anbringen des Reichsgold- bzw. Reichssilberstempel bestätigte der Hersteller die Konformität mit dem "Gesetz über den Feingehalt der Gold und Silberwaren".

Punzierung - Eine Punzierung ist ein Muster oder Logo, das mittels Prägung auf die Schmuckwaren aufgestempelt wird. Unter Verwendung eines sogenannten Punzierungsstempels wird in der Regel von Hand die gewünschte Markierung auf dem Material eingedrückt, wobei es nicht zum Abtrag des Materials kommt, sondern dieses verformt wird. Wenn gleichbleibende Formen auf dem Untergrund angebracht werden sollen, dann wird die Punzierung mit Hilfe von vorgefertigten Stempeln vorgenommen, die dann das darauf abgebildete Motiv als Negativ übertragen. Gold-, Silber- und andere Edelmetallbarren werden in der Regel mit bestimmten

Informationen punziert, damit sie sich genau zuordnen lassen und eine Aussage über ihre Qualität gemacht werden kann. Mit der Punzierung kann auf einem Goldbarren also beispielsweise angegeben werden wie hoch der Feingehalt des Metalls ist, wer es hergestellt hat und wann es als Barren gegossen wurde. Die Punzierung auf Metall ist aber auch als Zierde möglich, so dass Schmuck mit feinem Punzierwerkzeug mit Mustern versehen werden kann. Fortlaufende Linien, Punktreihen und Ornamente sind auf diese Weise möglich.

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